Art. 9 Bemessung der Beiträge und Vergütung von Mehrkosten
Wir begrüssen, dass zusätzlich zu den Personal- und Sachkosten der Forschungspartner auch die Koordinationskosten berücksichtigt werden und diese neu als Teil der anrechenbaren Kosten hinzukommen. Ebenfalls positiv zu würdigen ist, dass neu auch der Umgang mit Mehrkosten explizit geregelt ist. Wie im Erläuterungsbericht richtig erwähnt, sind Innovationsprojekte immer mit einer gewissen inhärenten Unsicherheit konfrontiert. Aus diesem Grund erachten wir es als unterstützungswürdig, in einem gewissen Rahmen Flexibilität bei Mehrkosten, ohne grösseren administrativen Aufwand zu gewährleisten.
Art. 11 Beteiligung der Umsetzungspartner an den Projektkosten
Es wird begrüsst, dass die Beteiligung der Umsetzungspartner neu auf den Höchstbeträgen für die Forschungspartner basiert. Die Bestimmung in Abs. 5, «Die Forschungspartner müssen die finanziellen Leistungen der Umsetzungspartner zur Deckung der direkten Projektkosten verwenden. Weitergehende finanzielle Leistungen der Umsetzungspartner zur Deckung indirekter Projektkosten des Forschungspartners gelten nicht als Beteiligung der Umsetzungspartner nach Absatz 2.» formalisiert die bestehende Tatsache, dass es möglich ist, parallel einen Vertrag mit Kunden zu haben, um die indirekten Kosten zu decken.
Art. 12 Overheadbeiträge
Wir erachten es als positiv, dass der Overhead-Beitrag nicht mehr nur auf der Grundlage der Personalkosten, sondern auf der Grundlage der gesamten Projektkosten berechnet werden soll. Die Möglichkeit, den Technologiekompetenzzentren eine höhere Entschädigung für indirekte Forschungskosten zu zahlen, steht in Übereinstimmung mit der Revision des FIFG und wird begrüsst.
Art. 15 Beurteilungskriterien
Die Beiträge an Innovationsprojekte, die ohne Umsetzungspartner durchgeführt werden, sind nicht mehr auf Machbarkeitsstudien und die Herstellung von Prototypen oder Versuchsanlagen beschränkt und es wird auf eine Regelung der Projektart verzichtet.
Art. 40 Gesuchseinreichung
Neu wird die Finanzierung von Gastaufenthalten ermöglicht, um hochqualifizierte Personen aus KMU in Forschungszentren aufzunehmen oder um Spezialistinnen und Spezialisten zu entsenden, die praktische Fähigkeiten in Unternehmen erwerben. Damit werden hochqualifizierten Personen beim Erwerb von Innovationskompetenzen unterstützt, was schliesslich der Innovationskraft der Schweizer Wirtschaft zugutekommt.
Wir erwarten, dass die Teilrevision der Verordnung die Wirkungskraft der bestehenden Instrumente weiter erhöht und damit das Potenzial der Fördermassnahmen noch besser ausgeschöpft wird. Gleichzeitig ist davon auszugehen, dass die vorgesehenen Anpassungen bei den Innovationsprojekten und die neuen Förderinstrumente zu einem Anstieg der Beitragsgesuche führen werden. In diesem Zusammenhang ist dem Erläuterungsbericht folgende Passage zu entnehmen: «Es ist dennoch damit zu rechnen, dass aufgrund der höheren Nachfrage Anpassungen bei der Budgetallokation nötig sind und die Bewilligungsquote bei den etablierten Förderinstrumenten reduziert werden muss». Die Grünliberalen stehen dieser Aussage kritisch gegenüber: Die bestehenden Instrumente haben sich bislang bewährt. Aus diesem Grund erwarten wir, dass trotz der Einführung neuer Förderinstrumente der Zugang zu den bestehenden Instrumenten nicht erschwert wird.